Die europäische NIS2 Directive in der Prozessindustrie
Format | Online-Seminar |
---|---|
Artikelnummer | SW11067.2 |
Produktart | Offenes Seminar |
Sprache | Deutsch |
Dauer | 1 Tag |
690,00 €*
Sofort verfügbar
Produktinformationen "Die europäische NIS2 Directive in der Prozessindustrie"
Umsetzung der Anforderungen für Betreiber von Produktionsanlagen
Mit der europäischen Network and Information Security Directive 2.0 (NIS2) stärkt die Europäische Union die Cybersicherheit in Unternehmen. NIS2 wird in Deutschland voraussichtlich 2025 in nationales Recht überführt. Mit dem Inkrafttreten wird sowohl der Kreis der betroffenen Branchen als auch die Anforderungen an deren Cybersicherheit – über das bisherige KRITIS-Regime hinaus – vereinheitlicht und deutlich ausgeweitet. Für Betreiber von Prozess- und Produktionsanlagen bedeutet das insbesondere: Betroffenheit prüfen, sich registrieren, Risikomanagement- und Meldepflichten organisatorisch verankern, OT-Sicherheitsmaßnahmen priorisieren und budgetieren, Governance und Verantwortlichkeiten zwischen IT und OT etablieren.
In dem Seminar betrachten wir den aktuellen Stand, die betroffenen Sektoren und vor allem die praktische Umsetzung in der OT: Wie lassen sich IT-Vorgaben technisch, organisatorisch und strukturell in Produktionsumgebungen umsetzen? Der Referent verfügt über langjährige Erfahrung in der Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen überführt rechtliche Anforderungen in umsetzbare Betreiberfälle – mit konkreten Fallbeispielen, technischen Lösungen und praxistauglichen Interpretationen.
Hinweis: Mit der Überführung der EU-NIS2-Richtlinie in nationales Recht sind kurze Umsetzungszeiträume zu erwarten. Es lohnt sich, jetzt die Weichen zu stellen, um bei Inkrafttreten handlungsfähig zu sein!
Agenda
- Die NIS2-Richtlinie und das deutsche Umsetzungsgesetz im Detail
- Aktueller Stand des Gesetzes
- Abgrenzung NIS2, Cyber Resilience Act (CRA) und IEC 62443
- Betroffenheitsanalyse mit dem BSI-Tool (nicht rechtsverbindlich) und Folgen für betroffene Unternehmen
- Was die Erweiterung für die neuen Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten für Unternehmen der Prozessindustrie bedeutet
- Anleitung und praktische Beispiele
- Aufsicht: Das BSI mit mehr Rechten und was dies für Unternehmen bedeutet
- Welche Maßnahmen müssen in der Praxis umgesetzt werden?
- Ist-Analyse sowie Umfang und Qualität der zu implementierenden Risikomanagement-Maßnahmen
- Technische Maßnahmen zur Minimierung von Sicherheitsrisiken nach bestehenden Standards und Normen
- Sicherheitsvorfälle, Pflicht und Fristen der Meldung
- Hilfestellung zum zeitlichen Ablauf und Budgetplanung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Cybersicherheit
- Detaillierter Zeitplan für die Umsetzung der Anforderungen
- Wie und warum Budget und Auditkosten zu planen sind
- Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen
- Ausblick
Ziele
Nach dem Seminar...
- haben Sie einen fundierten, praxisnahen Überblick über die EU-NIS2-Richtlinie und das deutsche Umsetzungsgesetz und wissen, was konkret auf Ihr Unternehmen zukommt.
- können Sie wirksame Maßnahmen im Risikomanagement und technischen Schutz für OT-Umgebungen definieren und zielgerichtet priorisieren.
- kennen Sie ein Schritt-für-Schritt-Vorgehen samt Zeit- und Budgetplanung, um Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten auditfähig umzusetzen.
- wissen Sie, wie Sie die Zusammenarbeit und Verantwortlichkeiten zwischen IT und OT so organisieren, dass Meldeprozesse und Maßnahmen in der Produktion funktionieren.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Betreiber, Planer und Verantwortliche in der Prozessindustrie: Werk-, Betriebs- und Produktionsleitung, OT-, PLT- und ICS‑Verantwortliche, Informationssicherheitsbeauftragte, Geschäftsführung.
Richard Biala
Richard Biala hat ein abgeschlossenes Ingenieursstudium in Elektrotechnik mit der Fachausrichtung Automatisierungstechnik von der Fachhochschule in Mannheim. Während seiner beruflichen Laufbahn war er Leiter der Schulungsabteilung für Kraftwerksleitsysteme von ABB. Zu dieser Zeit befasste er sich zunehmend mit dem Thema Cyber-Security-Bedrohungen für Automatisierungssysteme und wechselte nach 3,5 Jahren in die entsprechende Abteilung, um dieses Thema voranzutreiben. In dieser Zeit arbeitete er auch an der Entwicklung der R175 Richtline IT-Sicherheit für Erzeugungsanlagen des VGB mit. Die Wichtigkeit und Brisanz dieser Thematik führte zu einer Einladung des Lenkungskreise für Automation Security des ZVEI, wo er bis heute als 2. Vorsitzender tätig ist. Mit der Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland wurden IT- und OT-Security immer wichtiger in der Prozessindustrie. Zusammen mit seinem Team erstellte Biala ein valides Cyber-Security-Portfolio für ABB-Prozessleitsysteme, welches er bis heute weiterentwickelt und pflegt. Sein ständiger Kontakt mit Anlagenbetreibern und seine Expertise um das IT-Sicherheitsgesetz führten ihn dann auch sehr schnell zur EU Directive NIS, der weiterentwickelten Version NIS2 und zur Umsetzung in Unternehmen.