Anforderungen und Umsetzung für Medizinproduktehersteller
Die europäische Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) verlangt, dass Hersteller nach dem Inverkehrbringen eines Produkts eine aktive Marktbeobachtung betreiben. Post-Market Surveillance (PMS) bezeichnet die Überwachung eines Medizinprodukts nach dessen Inverkehrbringen durch den Hersteller. Dazu sammelt er aktiv und systematisch Informationen zur Produktverwendung im Markt. Das Post-Market Clinical Follow-Up (PMCF) ist Bestandteil der Post-Market Surveillance und bezeichnet die klinische Nachbeobachtung eines Produkts nach dessen Inverkehrbringen. Erfüllt der Hersteller die Anforderungen nicht, ist das Produkt nicht MDR-konform.
Dieses Seminar führt Sie durch die Anforderungen nach der Medical Device Regulation (MDR) Artikel 10, den PMS-Anforderungen aus Artikel 61 und 83-86 sowie den Anhängen II und III und XIV.
Im ersten Teil lernen Sie die umfangreichen Anforderungen und notwendigen Dokumente für PMS und PMCF kennen und wie diese Anforderungen mit dem Risikomanagement, der klinischen Bewertung und dem Produktlebenszyklus verbunden sind. Im zweiten Teil erarbeiten Sie mit dem Referenten zu verschiedenen Produkten Musterdokumente, die Sie später in Ihrem Unternehmen verwenden können. Lernen Sie einen PMS-Plan und einen Periodic Safety Update Report (PSUR) zu erstellen sowie einen PMCF-Plan und den dazugehörigen Bericht.
Agenda
Seminartag 1
Was ist Post-Market-Surveillance (PMS) und Post-Market-Clinical-Follow-up (PMCF)?
Definition des Begriffs PMS
Definition des Begriffs PMCF
die ISO 13485 und ISO 14971
Wo finden sich die Anforderungen für PMS und PMCF in der EU MDR 2017/745?
Art. 10 Verpflichtungen der Hersteller
Art. 83 – 86 Post-Market Surveillance
Anhang III Post-Market Surveillance in der technischen Dokumentation
Anhang XIV Klinische Bewertung und PMCF
Schnittstellen zum Risikomanagement und zur Klinischen Bewertung
PMS und PMCF – Belieferung der Risikomanagementakte mit Eingaben aus der Post-Market-Phase
PMS und PMCF – Belieferung der Klinischen Bewertung mit Eingaben
PMCF – Aktivitäten inkl. Studien
PMS und PMCF als Teil des Produktlebenszyklus
Welche Rolle nehmen PMS und PMCF im Produktlebenszyklus ein?
Schnittstellen zu den anderen Zyklusphasen
Überblick über notwendigen Dokumente für PMS und PMCF
PMS-Plan und PSUR
PMCF-Plan und PMCF-Berich
Seminartag 2
Verfahrensanweisung PMS und PMCF
Kennenlernen eines Musterprozesses
PMS-Plan und PSUR
Erstellung eines PMS-Plans am Produktbeispiel eines passiven und aktiven Produktes
Erstellung eines PSUR am Produktbeispiel eines passiven und aktiven Produktes
PMCF-Plan und PMCF-Bericht
Erstellung eines PMCF-Plans am Produktbeispiel eines passiven und aktiven Produktes
Erstellung eines PMCF-Berichts am Produktbeispiel eines passiven und aktiven Produktes
Ziele
Anforderungen PMS und PMCF
PMS-Plan und Periodic Safety Update Report (PSUR)
PMCF-Plan und PMCF-Bericht
Verknüpfung von PMS und PMCF mit dem Risikomanagement
Verknüpfung von PMS und PMCF mit der klinischen Bewertung
PMS und PMCF als Teil des Produktlebenszyklus
Zielgruppe
Dieses Seminar eignet sich für Mitarbeitende von Medizinprodukteherstellern oder solche, die es werden wollen, sowohl für Einsteiger als auch mit Berufserfahrung aus den Unternehmensbereichen Qualitätsmanagement und Regulatory Affairs sowohl auf der Ebene Mitarbeitende als auch Teamleitung / Abteilungsleitung sowie Geschäftsleitung.
Voraussetzungen
Vorkenntnisse sind nützlich aus den Bereichen EU MDR, Führung von Produktakten sowie den Prozessen PMS und PMCF. Diese Vorkenntnisse sind jedoch nicht Voraussetzung, da sich das Seminar auch an Einsteiger richtet.
Seit dem Geltungsbeginn der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 („Medical Device Regulation“- MDR) und des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) am 26. Mai 2021 zeigen sich nach wie vor zahlreiche Einzelfragen der rechtskonformen Umsetzung. Zugleich machen Wirtschaftsakteure zunehmend Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung im Zusammenspiel mit Überwachungsbehörden und Benannten Stellen. Hinzu kommen deutlich gestreckte Übergangsfristen durch das 2. Amendment, das Anfang 2023 in Kraft getreten ist, verbunden mit neuen Herausforderungen bei der Marktzugangsstrategie von Herstellern.
Das Seminar gibt einen systematischen Überblick und diskutiert lösungsorientiert die aktuellen Praxisprobleme bei der Umsetzung von MDR und MPDG aus Sicht der Wirtschaftsakteure. Dabei werden die zunehmend zur Verfügung stehende MDCG-Leitlinien zur MDR berücksichtigt.
Agenda
Das Konzept der Wirtschaftsakteure
Die Pflichten des Herstellers
Die Pflichten der weiteren Wirtschaftsakteure (Bevollmächtigter, Importeur, Händler)
Die „Verantwortliche Person“ nach MDR
Die Bedeutung der Technischen Dokumentation
Vertragsgestaltung in der Lieferkette (upstreams, downstreams), Qualitätssicherungsvereinbarungen
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten
Eudamed und nationale Datenbanken
Stand der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed)
Überblick Klassifizierung und Konformitätsbewertung
Überblick zu neuen Anforderungen an klinische Prüfungen nach MDR und MPDG
Überwachung der Produkte nach dem Inverkehrbringen, Vigilanz und Marktüberwachung
Umgang mit den verlängerten Übergangsregelungen
Ziele
Das Seminar bietet einen kompakten Überblick über das geltende Medizinprodukterecht und aktuelle Fragen der Umsetzung einschließlich der Vertragsgestaltung in der Lieferkette. Es besteht genügend Gelegenheit zur Diskussion von Schwerpunktthemen.
Zielgruppe
Mitarbeitende und Geschäftsführung von Medizintechnikunternehmen
Mitarbeitende von Bevollmächtigten, Händlern und Importeuren
Mitarbeitende von Forschungseinrichtungen
Mitarbeitende von Gesundheitseinrichtungen
Voraussetzungen
Das Seminar ist sowohl für Teilnehmende mit einschlägigen Vorkenntnissen in regulatorischen und QM-Funktionen als auch für Mitarbeitende in angrenzenden Funktionen (z.B. Vertrieb, Rechtsabteilung) in der Medizintechnik, die sich einen fundierten Überblick über das regulatorische Umfeld verschaffen wollen, geeignet.
Anforderungen für Europa – Erfahrungen aus den USA
Die Verordnung über Medizinprodukte ist am 05. Mai 2017 im Europäischen Amtsblatt veröffentlich worden und am 26. Mai 2017 in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird nun auch in der EU die Einführung und Umsetzung der eindeutigen Kennzeichnung (UDI Unique Device Identification) von Medizinprodukten verpflichtend. Für die Einführung und Umsetzung greift die Verordnung auf einen risikobasierten Ansatz zu, d.h. die Produkte der Risikoklasse III zuerst und die Produkte der Klasse I zuletzt. Das UDI System besteht aus einer eindeutigen Kennzeichnung des Produktes, den Verpackungsebenen und den dazugehörigen Datenbankeinträgen. Über dieses System wird die Rückverfolgbarkeit und die Identifizierung der Produkte deutlich erhöht, was letztendlich dazu dient, eine bessere Transparenz auf dem Markt und eine schnellere Abwicklung von korrektiven Maßnahmen / Rückrufen einschließlich der behördlichen Meldungen zu gewährleisten. Der Hauptfokus liegt auf der Verbesserung der Patientensicherheit. Die UDI Anforderungen sind nun ein wichtiger Bestandteil bei der Konformitätsbewertung zur Erlangung der CE Kennzeichnung.
Erfahrungen bei der Umsetzung der UDI Anforderungen aus den USA zeigen, dass derartige Projekte zu Beginn unterschätzt werden, deshalb nutzen Sie die Chance, sich mit dem Seminar auf die zukünftigen Anforderungen vorzubereiten, um diese dann mit einem interdisziplinären Projektteam im Unternehmen umzusetzen.
Agenda
Einführung in die UDI Anforderungen
Ursprünge: GHTF/IMDRF UDI-Empfehlungen
Überblick Anforderungen der FDA: Unique Device Identification System – Final Rule
Zwischenschritte EU: Empfehlung der EU Kommission
Anforderungen der Medizinprodukteverordnung 2017/745 (MDR)
Details zu UDI
Was ist UDI?
Welche Standards gibt es?
Was gehört zum UDI-System
Welche Datenträger bieten sich an?
Welche Informationen werden verschlüsselt?
Erforderliche Datenbanksysteme
Regulatorische Anforderungen herausarbeiten
Umsetzung
Umsetzungskonzepte für Medizinprodukte
Umsetzungszeiträume
Interdisziplinäres Team
Integration in bestehende Prozesse
Erfahrungen aus bisherigen Projekten
Stolpersteine: Worauf ist zu achten.
Ziele
Nach dem Seminar verstehen Sie die Anforderungen an UDI,
Sie haben einen Leitfaden zur Umsetzung der regulatorischen Anforderungen an der Hand,
Sie kennen Ansätze zur Integration im Unternehmen,
Sie kennen Erfahrungsberichte aus verschiedenen Projekten und
Sie erkennen Stolpersteine und wissen, wie Sie diese im eigenen Projekt vermeiden können.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Entwicklung, Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Produktmanagement etc., die sich um die Implementierung und Umsetzung der Anforderungen für „UDI“ kümmern bzw. diese verantworten. Darüber hinaus sind auch die Fach- und Führungskräfte aus den IT und Supply Chain / Logistik eingeladen, um sich hinsichtlich des Aufbaus der entsprechenden IT-Systeme und den Datenaustauschthemen zu informieren.
Das Konzept der Wirtschaftsakteure und welche Aufgaben seit dem 26. Mai 2021 erfüllt werden müssen
Nach Geltungsbeginn der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 („Medical Device Regulation“) am 26. Mai 2021 gibt es zahlreiche Auslegungsschwierigkeiten und Fragen der rechtskonformen Umsetzung. Für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure zeigt sich dies gerade in der täglichen Praxis. Zugleich ist mit dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) die neue nationale Rechtslage mit ergänzenden Anforderungen zu beachten.
Ziele
Rollen und Pflichten der Wirtschaftsakteure
Zusammenarbeit und Rückverfolgbarkeit
Übergangsfristen – welche Produkte dürfen bis wann abgegeben werden?
Mit der Verordnung (EU) 2017/746 („IVDR“) gilt seit dem 26. Mai 2022 ein umfassender neuer Rechtsrahmen für In-vitro–Diagnostika. Darüber hinaus ist seit dem 26. Mai 2022 die neue nationale Rechtslage des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) auch für IVD relevant.
Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler können in der IVD-Branche durchaus von den zunehmenden Praxiserfahrungen bei Auslegung und Umsetzung der seit Mai 2021 geltenden Medizinprodukte-Verordnung (MDR) lernen. Allerdings bietet die IVDR auch spezielle Herausforderungen, etwa durch neu eingeführte Klassifizierungen, den deutlich gestiegenen Bedarf an Benannten Stellen sowie Einschränkungen im Bereich der Eigenherstellung (Lab Developed Tests).
Agenda
Grundlagen zur IVDR und zum MPDG
Übergangsregelungen für bestimmte IVD sowie für Produkte aus Eigenherstellung
Das Konzept der Wirtschaftsakteure
Die Pflichten des Herstellers
Die Pflichten der weiteren Wirtschaftsakteure (Bevollmächtigter, Importeur, Händler)
Rolle der Technischen Dokumentation und Aspekte der Vertragsgestaltung in der Lieferkette
Die „Verantwortliche Person“ nach Art. 15 IVDR
Produkte aus Eigenherstellung (Lab Developed Tests)
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten
Europäischen Datenbank für Medizinprodukte Eudamed und nationale Datenbanken
Überblick Klassifizierung und Konformitätsbewertung
Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Vigilanz und Marktüberwachung
Ziele
Das Seminar gibt einen systematischen Überblick zum geltenden europäischen und nationalen Rechtsrahmen für IVD und diskutiert die aktuellen Probleme bei der Implementierung von IVDR und MPDG aus Sicht der Wirtschaftsakteure. Dabei werden auch die neuen Übergangsvorschriften erläutert.
Zielgruppe
Mitarbeitende und Geschäftsführer von Medizintechnikunternehmen
Mitarbeitende von Händlern und Importeuren
Mitarbeitende von Forschungseinrichtungen und Laboren
Mitarbeitende von Gesundheitseinrichtungen
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